Geben Sie hier Ihre Daten ein
Monatl. Nettoeinkommen Ehemann |
eing_mann |
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Monatl. Nettoeinkommen Ehefrau |
eing_frau |
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Anzahl minderjährige Kinder |
eing_kinder |
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Ausschluss des Versorgungsausgleichs durch notariellen Vertrag? |
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Ergebnis
mit Reduzierung* |
ohne Reduzierung* |
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Gerichtsgebühren** |
ausg__ger__red |
ausg__ger |
Anwaltsgebühren |
ausg__ra__red |
ausg__ra |
Gesamt |
ausg__ges__red |
ausg__ges |
Die hier dargestellten Beträge stellen einen Richtwert dar, mit welchen Kosten Sie für Ihre Scheidung ungefähr zu rechnen haben.
Eine absolut verbindliche Berechnung kann nicht erfolgen, da letztlich das Gericht über die Höhe der Kosten entscheidet.
Die Berechnung erfolgt aber auf Grund der aktuellen gesetzlichen Gebührentabellen, an die auch die Gerichte gebunden sind.
Es können sich dabei Abweichungen ergeben, sofern ein Gesamtvermögen über 120.000 € vorhanden ist, oder mehrere Anrechte im Rahmen des Versorgungsausgleichs auszugleichen sind. Fragen Sie gegebenenfalls bei uns nach.
* Manchmal nehmen die Gerichte eine Kürzung des Streitwertes (der Bemessungsgrundlage für die Kosten) um 20 - 25 % vor, was zu einer Reduzierung der Kosten führen kann.
** Der Betrag entspricht Ihrem hälftigen Anteil an den Gerichtskosten. Damit das Gericht tätig wird, müssen aber bei diesem als Vorschuss die gesamten Gerichtskosten eingezahlt werden. Bei Abschluss des Verfahrens werden die Gerichtskosten auf die Eheleute hälftig aufgeteilt.