Füllen Sie dieses Formular bitte möglichst vollständig online oder als Druckversion aus.
Sollten Ihnen manche Angaben nicht bekannt oder gerade nicht zur Hand sein, können diese von Ihnen nachgereicht werden.
Ihre Angaben werden selbstverständlich absolut vertraulich behandelt. Wir unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.
Mit Ihren Angaben erstellen wir für Sie einen Entwurf Ihres Scheidungsantrages und ermitteln die voraussichtlichen Scheidungskosten für Sie.
Dies ist völlig kostenlos und unverbindlich. Sie verpflichten sich zu nichts.
Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Scheidung beauftragen wollen oder nicht.
Scheidungsformular
online übermitteln durch Betätigen Button "Senden" am Ende des Formulars
oder per Fax:
0871/4306822
oder per Post:
Anwaltskanzlei Segl & Koll.
Stethaimerstr. 28
84034 Landshut
Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen des Scheidungsformulars?
Kontaktieren Sie uns einfach! Wir helfen Ihnen gerne!
Scheidungsformular
Die mit * versehenen Angaben sind erforderlich.
In der rechten Spalte finden Sie jeweils konkrete Hinweise und Hilfestellungen für das Ausfüllen des Formulars
Hilfestellungen und Erklärungen zum Ausfüllen des Scheidungsformulars
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Es ist auch bei einer einvernehmlichen Scheidung erforderlich, dass entweder der Ehemann oder die Ehefrau den Scheidungsantrag stellt. Wer dies ist, ist in der Regel unerheblich.
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Sollte Ihnen die derzeitge Adresse Ihres Ehepartners nicht bekannt sein, vermerken Sie bitte unter Anschrift "unbekannt" und dahinter bitte die eventuell letzte bekannte Adresse ein.
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Eine ungefähre Angabe ist vorerst ausreichend.Sollte Ihnen die Höhe des Einkommens des Ehepartners überhaupt nicht bekannt sein, lassen Sie diesen Punkt bitte frei.
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Was ist die Heiratsregisternummer? Und wo finde ich die Heiratsregisternummer?
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Trennung von "Tisch und Bett" bedeutet, dass die Ehepartner zwar in der gemeinsamen Ehewohnung leben; sie schlafen aber getrennt und wirtschaften (essen, einkaufen, waschen) auch getrennt voneinander. Bei Zweifeln bitte bei uns nachfragen.
Bin ich schon getrennt, obwohl ich mit meinem Ehepartner noch zusammenwohne?
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Im Rahmen der Scheidung ist es nicht notwendig, dass die Eheleute eine gerichtliche Regelung über den Unterhalt, etc. treffen.
Es ist möglich, eine notarielle Vereinbarung vor der Scheidung zu treffen. Nach der Scheidung ist es auch ohne Notar möglich, Vereinbarungen zu treffen.
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Scheidungsantrag online über das Scheidungsformular bei uns beauftragen
Durch Übermittlung des obigen Scheidungsformulars an unsere Kanzlei ist es für Sie auf einfachem und unbürokratischen Weg möglich, Ihren Scheidungsantrag erstellen zu lassen. Nachdem das Scheidungsformular bei uns eingetroffen ist, erstellen wir umgehend den Entwurf für Ihren Scheidungsantrag. Wir erstellen zudem einen Voranschlag über Ihre Scheidungskosten. Den Scheidungsantrag erstellen wir aus den von Ihnen übermittelten Daten aus dem Scheidungsformular.
Das Scheidungsformular ist unverbindlich und kostenlos
Wenn Sie uns im Anschluss daran die Vollmacht an uns zurück übermitteln beauftragen Sie uns erst Ihren Scheidungsantrag bei dem für Ihre Scheidung zuständigen Gericht einzureichen. Mit dem Übermitteln des Scheidungsformulars gehen Sie keine Verpflichtung ein.
Sollten Sie mit einer Frage im Scheidungsformular nicht zurecht kommen oder sich nicht sicher sein, was in Ihrem Fall dort einzutragen ist, kontaktieren Sie uns einfach. Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen des Scheidungsformulars.
Sie erhalten nach Senden des Scheidungsformulars Ihren unverbindlichen Scheidungsantrag (im Entwurf), einen Kostenvoranschlag, sowie eine Vollmacht von uns zugesandt.
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